AGB

Stand: November 2024


Allgemeines

 

Kurse

Der Kurs umfasst die zeitliche Dauer welche bei der Registrierung angegeben ist, diesen Zeitraum hat die Teilnehmer*in in Ihrer Anmeldung bereits ausgewählt. Durchgeführt wird dieser von Hebamme Nadine Schmerr in Präsenz in den bei der Anmeldung angegebenen Räumlichkeiten.

 

Einzeltermine

Zeit und Datum werden im Vorhinein festgelegt, die Leistungsempfänger*in stellt sicher zu diesem Zeitpunkt anzutreffen zu sein.

 

Terminbedingungen

Ein Termin kann leider unvorhergesehen durch Krankheit oder beruflichen Gründen ausfallen. Die Hebamme behält sich das Recht vor, den Kurstermin nachzuholen. Für eventuelle Verhinderungen und damit Ausfall der Teilnehmer*in übernimmt die Hebamme keine Haftung. Bei Einzeltermine werden diese nach Absprache nachgeholt.

Die Abrechnung der Kursgebühr bei Geburtsvorbereitungskursen und die der Einzeltermine übernimmt bei gesetzlich Krankenversicherten die Hebamme. Dies geschieht direkt über die Krankenkasse, die Leistungsempfänger*in muss lediglich den Versicherungsnachweis unterschreiben. Das Unterschreiben dieses Nachweises ist demnach Voraussetzung für die Betreuung und wird vor Ort getätigt, anderweitig wird die Leitung privat in Rechnung gestellt.


Bei privat Krankenversicherten wird die anfallende Gebühr entsprechend der gültigen Privatgebührenverordnung der Leistungsempfänger*in in Rechung gestellt.

Bei Kursen mit selbst zu zahlenden Beträgen wird der Teilnehmer*in eine Rechnung über die angegebene Summe gestellt.


Wenn sich Personalien der Teilnehmer*in ändern, ist diese verpflichtet es der Hebamme mitzuteilen, damit eine reibungslose Abrechnung erfolgen kann.

 

Für versäumte Stunden wird die Krankenkasse keine Erstattung bewilligen, deshalb behält die Hebamme sich das Recht auf Gebührenanspruch nach Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V vor. Versäumte Termine und Stunden können nicht nachgeholt werden, egal welcher Grund vorliegt, und werden somit der Teilnehmer*in in Rechnung gestellt. Die Absagefrist beträgt bei Kursen 14 Tage, bei Einzelterminen 24 Stunden. Bei Nichterscheinen oder Absage unter der Frist behält die Hebamme sich das Recht vor, eine private Rechnung in Höhe der entfallenen Kosten nach § 134a SGB V + ggf. Partnergebühr an die Teilnehmer*in zu stellen, welche diese zu begleichen hat.

 

Wenn bei einem Kurs eine Partner*innen-Gebühr vorliegt, wird diese nicht von der Krankenkasse übernommen. Sie ist bis zum ersten Tag des Kurses per Überweisung auf das Konto

 

DE66 3705 0198 1901 6883 98

 

zu überweisen, oder passend in Bar mitzubringen.

 

Stundenkontingent

Die Leistungsempfänger*in stellt sicher, dass das von den Krankenkassen gestellte Stundenkontingent für die Leistung verfügbar ist. Sollte dies nicht der Falls sein, wird bei Nichtbewilligen der Krankenkasse der Leisungen eine private Rechnung an die Teilnehmer*in gestellt., welche durch sie beglichen wird.

 

Datenschutz

Um die Daten der Teilnehmer*in zu verwalten ist es nötig diese zu erheben, speichern und verarbeiten. Dies geschieht alles im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen. Die Teilnehmer*in nimmt dies hiermit zu Kenntnis.  


Praktikant*innen und Student*innen

Um die Nachhaltigkeit des Hebammenberufes zu fördern kann es dazu kommen, dass Praktikant*innen und Hebammenstudent*innen (im Nachfolgenden HS genannt) Terminen beiwohnen. Diese unterliegen ebenso der Schweigepflicht. In sensibelen Situationen kann die Leistungsnehmer*in bitten, das HS nicht anwesend sind. Ansonsten behält sich die Hebamme das Recht vor, HS zu Leistungen mitzunehmen.

 

Kündigungsrecht

Die Leistungsempfänger*in hat 14 Tage nach Abschluss des Vertrages das Recht den Vertrag ohne Mitteilung eines Grundes zu kündigen. Das gleiche Recht kommt der Hebamme zu, ebenso in Einzelfällen nach eigenem Ermessen. Nach dieser Frist ist es nicht möglich ggf. geleistete Zahlungen zurück zu erhalten, bzw. sind die entstandenen Rechnungen zu begleichen. Auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 626 BGB verzichtet die Leistungsempfänger*in ausdrücklich bei Unterzeichnen des Vertrages.

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung haben die Parteien eine Regelung zu treffen, die sie unter Berücksichtigung von Treu und Glauben in Kenntnis der Unwirksamkeit dieser Bestimmung getroffen hätten.