AGB

Stand: Januar 2024


Allgemeines

Der Geburtsvorbereitungskurs hat einen Umfang von 14 Stunden, aufgeteilt auf 2 Tage je 7 Stunden. Diese beiden Tage hat die Teilnehmer*in in Ihrer Anmeldung bereits ausgewählt. Durchgeführt wird dieser von Hebamme Nadine Schmerr in Präsenz in den bei der Anmeldung angegebenen Räumlichkeiten.

Teilnahmebedingungen

Ein Termin kann leider durch Krankheit oder beruflichen Gründen ausfallen. Die Hebamme behält sich das Recht vor, den Kurstermin nachzuholen. Dies geschieht planmäßig eine Woche später. Für eventuelle Verhinderungen und damit Ausfall der Teilnehmer*in übernimmt die Hebamme keine Haftung.

Die Abrechnung der Kursgebühr übernimmt bei gesetzlich Krankenversicherten die Hebamme. Dies geschieht direkt über die Krankenkasse, die Teilnehmer*in muss lediglich den Versicherungsnachweis unterschreiben. Das Unterschreiben dieses Nachweises ist demnach Voraussetzung für die Teilnahme und wird vor Ort getätigt.
Bei privat Krankenversicherten wird die Kursgebühr entsprechend der gültigen Privatgebührenverordnung der Teilnehmer*in in Rechung gestellt.
Wenn sich Personalien der Teilnehmer*in ändern, ist diese verpflichtet es der Hebamme mitzuteilen, damit eine reibungslose Abrechnung erfolgen kann.

Für versäumte Stunden wird die Krankenkasse keine Erstattung bewilligen, deshalb behält die Hebamme sich das Recht auf Gebührenanspruch nach Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V vor. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden, egal welcher Grund vorliegt, und werden somit der Teilnehmer*in in Rechnung gestellt. 

Wenn bei einem Kurs eine Partner*innen-Gebühr vorliegt, wird diese nicht von der Krankenkasse übernommen. Sie ist bis zum ersten Tag des Kurses per Überweisung auf das Konto

DE98 3706 2600 2204 9070 16 

zu überweisen, oder passend in Bar mitzubringen.

Die Teilnehmer*in stellt sicher, dass das von den Krankenkassen gestellte Stundenkontingent für den Kurs verfügbar ist. Sollte dies nicht der Falls sein, wird bei Nichtbewilligen der Krankenkasse der Leisungen eine private Rechnung an die Teilnehmer*in gestellt., welche durch sie beglichen wird.

Datenschutz

Um die Daten der Teilnehmer*in zu verwalten ist es nötig diese zu erheben, speichern und verarbeiten. Dies geschieht alles im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen. Die Teilnehmer*in nimmt dies hiermit zu Kenntnis.  


Praktikant*innen und Student*innen

Um die Nachhaltigkeit des Hebammenberufes zu fördern kann es dazu kommen, dass Praktikant*innen und Hebammenstudent*innen (im Nachfolgenden HS genannt) Terminen beiwohnen. Diese unterliegen ebenso der Schweigepflicht. In sensibelen Situationen kann die Leistungsnehmer*in bitten, das HS nicht anwesend sind. Ansonsten behält sich die Hebamme das Recht vor, HS zu Leistungen mitzunehmen.

Kündigungsrecht

Die Leistungsempfänger*in hat 14 Tage nach Abschluss des Vertrages das Recht den Vertrag ohne Mitteilung eines Grundes zu kündigen. Das gleiche Recht kommt der Hebamme zu. Nach dieser Frist ist es nicht möglich ggf. geleistete Zahlungen zurück zu erhalten, bzw. sind die entstandenen Rechnungen zu begleichen. Auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 626 BGB verzichtet die Leistungsempfänger*in ausdrücklich bei Unterzeichnen des Vertrages.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung haben die Parteien eine Regelung zu treffen, die sie unter Berücksichtigung von Treu und Glauben in Kenntnis der Unwirksamkeit dieser Bestimmung getroffen hätten.