Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Stand: November 2024
Allgemeines
• Kurse
Der Kurs umfasst die zeitliche Dauer welche bei der Registrierung angegeben ist, diesen Zeitraum hat die Teilnehmer*in in Ihrer Anmeldung bereits ausgewählt. Durchgeführt wird dieser von Hebamme Nadine Schmerr in Präsenz in den bei der Anmeldung angegebenen Räumlichkeiten.
• Einzeltermine
Zeit und Datum werden im Vorhinein festgelegt, die Leistungsempfänger*in stellt sicher zu diesem Zeitpunkt anzutreffen zu sein.
Terminbedingungen
Ein Termin kann leider unvorhergesehen durch Krankheit oder beruflichen Gründen ausfallen. Die Hebamme behält sich das Recht vor, den Kurstermin nachzuholen. Für eventuelle Verhinderungen und damit Ausfall der Teilnehmer*in übernimmt die Hebamme keine Haftung. Bei Einzeltermine werden diese nach Absprache nachgeholt.
Die Abrechnung der Kursgebühr bei Geburtsvorbereitungskursen und die der Einzeltermine übernimmt bei gesetzlich Krankenversicherten die Hebamme. Dies geschieht direkt über die Krankenkasse, die Leistungsempfänger*in muss lediglich den Versicherungsnachweis unterschreiben. Das Unterschreiben dieses Nachweises ist demnach Voraussetzung für die Betreuung und wird vor Ort getätigt, anderweitig wird die Leitung privat in Rechnung gestellt.
Bei privat Krankenversicherten wird die anfallende Gebühr entsprechend der gültigen Privatgebührenverordnung der Leistungsempfänger*in in Rechung gestellt.
Bei Kursen mit selbst zu zahlenden Beträgen wird der Teilnehmer*in eine Rechnung über die angegebene Summe gestellt.
Wenn sich Personalien der Teilnehmer*in ändern, ist diese verpflichtet es der Hebamme mitzuteilen, damit eine reibungslose Abrechnung erfolgen kann.
Für versäumte Stunden wird die Krankenkasse keine Erstattung bewilligen, deshalb behält die Hebamme sich das Recht auf Gebührenanspruch nach Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V vor. Versäumte Termine und Stunden können nicht nachgeholt werden, egal welcher Grund vorliegt, und werden somit der Teilnehmer*in in Rechnung gestellt. Die Absagefrist beträgt bei Kursen 14 Tage, bei Einzelterminen 24 Stunden. Bei Nichterscheinen oder Absage unter der Frist behält die Hebamme sich das Recht vor, eine private Rechnung in Höhe der entfallenen Kosten nach § 134a SGB V + ggf. Partnergebühr an die Teilnehmer*in zu stellen, welche diese zu begleichen hat.
Wenn bei einem Kurs eine Partner*innen-Gebühr vorliegt, wird diese nicht von der Krankenkasse übernommen. Sie ist bis zum ersten Tag des Kurses per Überweisung auf das Konto
DE66 3705 0198 1901 6883 98
zu überweisen, oder passend in Bar mitzubringen.
Stundenkontingent
Die Leistungsempfänger*in stellt sicher, dass das von den Krankenkassen gestellte Stundenkontingent für die Leistung verfügbar ist. Sollte dies nicht der Falls sein, wird bei Nichtbewilligen der Krankenkasse der Leisungen eine private Rechnung an die Teilnehmer*in gestellt., welche durch sie beglichen wird.
Datenschutz
Um die Daten der Teilnehmer*in zu verwalten ist es nötig diese zu erheben, speichern und verarbeiten. Dies geschieht alles im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen. Die Teilnehmer*in nimmt dies hiermit zu Kenntnis.
Praktikant*innen und Student*innen
Um die Nachhaltigkeit des Hebammenberufes zu fördern kann es dazu kommen, dass Praktikant*innen und Hebammenstudent*innen (im Nachfolgenden HS genannt) Terminen beiwohnen. Diese unterliegen ebenso der Schweigepflicht. In sensibelen Situationen kann die Leistungsnehmer*in bitten, das HS nicht anwesend sind. Ansonsten behält sich die Hebamme das Recht vor, HS zu Leistungen mitzunehmen.
Kündigungsrecht
Die Leistungsempfänger*in hat 14 Tage nach Abschluss des Vertrages das Recht den Vertrag ohne Mitteilung eines Grundes zu kündigen. Das gleiche Recht kommt der Hebamme zu, ebenso in Einzelfällen nach eigenem Ermessen. Nach dieser Frist ist es nicht möglich ggf. geleistete Zahlungen zurück zu erhalten, bzw. sind die entstandenen Rechnungen zu begleichen. Auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 626 BGB verzichtet die Leistungsempfänger*in ausdrücklich bei Unterzeichnen des Vertrages.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung haben die Parteien eine Regelung zu treffen, die sie unter Berücksichtigung von Treu und Glauben in Kenntnis der Unwirksamkeit dieser Bestimmung getroffen hätten.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.